Buchhaltung* – Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
Unser Kompetenzteam von Steuerfachangestellten bietet Ihnen die Durchführung* der laufenden Lohnbuchhaltung und des Kontierens* und Buchens der laufenden Geschäftsvorfälle an, gemäß § 6 Nr. 4 StBerG.
Finanzbuchhaltung*:
Im Rahmen der Finanzbuchhaltung* führen wir die nachfolgenden Tätigkeiten für Sie und Ihr Unternehmen aus:
- Sortieren/Ordnen der Buchhaltungsunterlagen
- Kontierung/Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle mit unserem Buchhaltungsprogramm ,,10it" aus dem Hause Addison oder Ihrem firmeneigenem Programm
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (OPOS-Liste)
- Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Fristenkontrolle
- Auswertungen (BWA, SuSa, Konten)
- Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
- Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Unterstützung bei Existenzgründern
- Unterstützung bei Einrichtung Ihrer eigenen Buchhaltungs-Software
Ferner bieten wir Ihnen als unseren Mandanten die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen an:
- Monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Vorausberechnung von Lohn und Gehalt
- Abrechnung von geringfügig Beschäftigten ,,Mini-Jobs", sowie kurzfristig Beschäftigten
- An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen bei den Krankenkassen
- Erstellung der Lohnsteueranmeldungen und Krankenkassenbeitragsnachweise
- Meldungen an die Berufsgenossenschaft
- Erstellung von Verdienstbescheinigungen
Durch unsere Tätigkeiten haben Sie jederzeit Zugriff auf die aktuellen Zahlen Ihres Unternehmens und können Investitionen und den Erfolg besser planen.
Diese Leistungen werden durch die STM-Beratungsgesellschaft mbH erbracht.

* Hierbei handelt es sich um das Kontieren und das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 4StBerG.